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Lockerungen bei Betriebsschließungen und Kontaktverboten wegen des Coronavirus

Lockerungen bei Betriebsschließungen und Kontaktverboten wegen des Coronavirus

Aktuell, Corona-Infos
Update 16. April 2020 – Bund und Länder haben erste Lockerungen bei Betriebsschließungen und Kontaktverboten wegen des Coronavirus vereinbart.

Bund und Länder haben erste Lockerungen für Unternehmen im Umgang mit der Corona-Krise vereinbart. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern sollen ab Montag, 20. April, wieder öffnen dürfen. Sie müssen aber bestimmte Hygienemaßnahmen umsetzen. Betriebe aus dem Gastgewerbe sind von den Erleichterungen ausgenommen. Die genauen Inhalte der Vereinbarung finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.

Teilweise neue Regelungen ab dem 20. April für Nordrhein-Westfalen

Eine entsprechende Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit den genauen Bestimmungen ist am 16. April veröffentlicht worden. Sie tritt mit Auslaufen der bislang geltenden Verordnung aus dem März am 20. April in Kraft.

Ab dem 20. April 2020 dürfen zusätzlich zu den bereits bekannten Handelseinrichtungen Buchhandlungen, Tierbedarfsmärkte, Bau- und Gartenbaumärkte einschließlich vergleichbaren Fachmärkten (z. B. Floristen, Sanitär-, Eisenwaren-, Malereibedarfs-, Bodenbelags- oder Baustoffgeschäfte) öffnen. Auch Einrichtungshäuser, Babyfachmärkte und Verkaufsstellen des Kraftfahrzeug- und des Fahrradhandels können wieder geöffnet werden.

Außerdem dürfen grundsätzlich alle Handelseinrichtungen dann betrieben werden, wenn die reguläre Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Dies gilt auch für kleinere Geschäfte bis 800qm in Shopping-Malls und Outlet-Centern.

Vorkehrungen zur Hygiene

Dabei sind alle Einrichtungen verpflichtet, Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Eintritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen zu treffen. Die Anzahl von gleichzeitig im Geschäftslokal anwesenden Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen.

Weiterlesen in der Quelle: https://www.ihk-koeln.de/Betriebsschliessungen_wegen_des_Coronavirus.AxCMS

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